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Haben Sie schon Ihre Rauchwarnmelder überprüft?

  • Datum: 13.01.16
  • Uhrzeit: 17:00
  • Abteilung: Gesamtwehr

Seit dem 01. Januar 2015 gilt in allen Haushalten in Baden-Württemberg die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht. Die Rauchwarnmelder müssen in allen Räumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in dessen Fluchtwegen installiert werden. Verankert wird dieses Gesetz im § 15 Abs. 7. der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit muss jeder installierte Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft werden. Haben Sie Ihre Rauchwarnmelder schon geprüft? Hier gibt Ihnen Ihre Feuerwehr nützliche Tipps.

In Baden-Württemberg ist mit der Rauchwarnmeldergesetzgebung der Bauherr bzw. Eigentümer / Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich.
Für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, d.h. Batteriewechsel, regelmäßiger Test des Rauchwarnmelder sowie der Wartung ist der Bewohner / Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Kann die Wartung nicht eigenständig übernommen werden, so muss eine zugelassene Fachkraft mit der Wartung der Rauchwarnmelder beauftragt werden.

 

Die Prüfpunkte sind in Anlehnung an die Anwendungsnorm DIN 14676 erstellt, die auch die Instandhaltung von Rauchwarnmelder regelt.

  • Die Rauchwarnmelder müssen nach Herstellerangaben mindestens einmal im Jahr überprüft werden.

  • In einem Prüfungsprotokoll muss die Prüfung schriftlich dokumentiert werden.

  • Die Prüfung ist gemäß der Herstellerangabe durchzuführen. Diese Angaben sind in der Regel in der Bedienungsanleitung Ihres Rauchwarnmelders beschrieben.

  • Bewahren Sie Prüfungsprotokolle und Produktunterlagen sorgfältig auf.

 

 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Mössingen